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Investment Management Update Germany - September 2024

Datum: 25 September 2024
Asset Management and Investment Funds Alert

Referentenentwurf des zweiten Zukunftsfinanzierungsgesetzes

Das Bundesministerium für Finanzen hat am 22. August 2024 einen Entwurf für ein Zweites Zukunftsfinanzierungsgesetz veröffentlicht. Durch den Gesetzesentwurf sollen umfassende Maßnahmen zur Erleichterung des Kapitalmarktzugangs für Unternehmen und zur Förderung des Fondsmarkts geschaffen werden. Die Änderungen betreffen insbesondere das Wertpapierhandelsgesetz, das Wertpapierprospektgesetz, das Kapitalanlagegesetzbuch, das Einkommensteuer- und Investmentsteuergesetz, das Aktiengesetz sowie das Kreditwesengesetz.

Der Gesetzesentwurf sieht unter anderem vor, Investition von Investmentfonds in erneuerbare Energien und Infrastruktur zu erleichtern, indem zum Beispiel der Katalog der für Immobilien-Sondervermögen zugelassenen Anlagen um Beteiligungen an Infrastruktur-Projektgesellschaften erweitert werden soll. Zudem soll die Möglichkeit zum Erwerb von Bewirtschaftungsgegenständen auf Gegenstände, die der Bewirtschaftung von erneuerbaren Energien, oder für den Betrieb von Ladestationen für Elektromobilität (Elektrofahrzeuge und Elektrofahrräder) erforderlich sind (bislang grundsätzlich nur Aufdachanlagen zum Eigenverbrauch), erweitert werden.

Flankierend sollen steuerliche Erleichterungen dadurch geschaffen werden, dass die Einnahmen aus einer sog. aktiven unternehmerischen Bewirtschaftung, die steuerschädlich ist, nicht mehr Einnahmen aus der Bewirtschaftung von erneuerbaren Energien, die im Zusammenhang mit der Vermietung und Verpachtung von Immobilien stehen, berücksichtigen sollen.

Für Emittenten von Wertpapieren entfällt künftig die Verpflichtung, bei der Verwendung englischsprachiger Prospekte in Deutschland eine deutschsprachige Zusammenfassung zu erstellen. 
 

BaFin aktualisiert die Mindestvertragsinhalte nach DORA

Am 4. September 2024 hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) die aktualisierten Hinweise zu den Mindestvertragsinhalten bei einer Untervergabe von IKT-Dienstleistungen aus ihrer Aufsichtsmitteilung zum IT-Risikomanagement und IT-Drittparteienrisikomanagement veröffentlicht und zudem eine englischsprachige Übersetzung zur Verfügung gestellt.

Die Umsetzungshinweise zu den Mindestvertragsinhalten bei einer Untervergabe von Informations- und Kommunikationsdienstleistungen (IKT) gemäß des Digital Operational Resilience Act (DORA) zeigen die in einer Vereinbarung mit einem IKT-Dienstleister, der kritische und wichtige Funktionen unterstützt, erforderlichen Vertragsinhalte. Die Aktualisierung passt die Mindestvertragsinhalte an den Final Report der Entwürfe der delegierten Verordnung (RTS) an. 
 

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