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Investment Management Update Germany - Juli 2024

Datum: 24 July 2024
Asset Management and Investment Funds Alert

Änderungen an der Anlageverordnung geplant

Am 27. Juni 2024 hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales den Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Betriebsrentengesetzes und zur Änderung anderer Gesetze (Zweites Betriebsrentenstärkungsgesetz) veröffentlicht, mit dem die rechtlichen Rahmenbedingungen für den Auf- und Ausbau der freiwilligen betrieblichen Altersversorgung fortentwickelt werden sollen. Der Gesetzesentwurf enthält auch Vorschläge zur Änderung der Verordnung über die Anlage des Sicherungsvermögens von Pensionskassen, Sterbekassen und kleinen Versicherungsunternehmen (AnlV). So sollen zukünftig im Rahmen der Öffnungsklausel (§ 2 Abs. 2 AnlV) auch Anlagen gehalten werden können, welche die Streuungsgrenzen nach § 4 Abs. 1 bis 4 AnlV übersteigen. Des Weiteren soll die Risikokapitalanlagenquote (§ 3 Abs. 3 Satz 1 AnlV) von 35% auf 40% des Sicherungsvermögens erhöht werden. Und schließlich soll (in Anlehnung an die in Nordrhein-Westfalen bereits seit 2021 gelebte Praxis) in einem neuen § 3 Abs. 7 AnlV eine eigenständige Infrastrukturquote eingeführt werden. Diese soll 5% des Sicherungsvermögens betragen und nach dem Anlagenkatalog des § 2 Abs. 1 AnlV zulässige Eigen- und Fremdkapitalanlagen in Projekte umfassen,  die als im allgemeinen öffentlichen Interesse stehend anzusehen sind.

ESMA konsultiert Liquiditätsmanagement-Instrumente für Fonds

Am 8. Juli 2024 hat die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) zwei Entwürfe für technische Regulierungsstandards (RTS) und Leitlinien veröffentlicht. Die beiden Entwürfe betreffen das Liquiditätsmanagement von Fonds unter der überarbeiteten AIFM-Richtlinie und der überarbeiteten OGAW-Richtlinie. In beiden Fällen sehen die überarbeiteten Richtlinien neue Liquiditätsmanagement-Instrumente (liquidity management tools – LMTs) vor. Die AIFMs und OGAWs müssen künftig mindestens zwei geeignete LMTs anwenden.

In den zur Konsultation gestellten RTS spezifiziert die ESMA die Merkmale dieser LMTs. Die RTS enthalten Vorschläge zur Aussetzung von Anteilszeichnungen und -rücknahmen, zu Redemption Gates, zu Rückgabefristen und Rücknahmegebühren, zu Side Pockets, zur Anwendung von Swing Pricing und Dual Pricing, zum Schutz vor Verwässerungseffekten sowie zu Rücknahmen gegen Sachausschüttung.

Die zur Konsultation gestellten Leitlinien betreffen ebenfalls weitgehend die Auswahl und Adjustierung der LMTs zum Liquiditätsmanagement und in Bezug auf die oben genannten Themen.

Die ESMA nimmt Rückmeldungen zu den Entwürfen bis zum 8. Oktober 2024 entgegen.

BaFin veröffentlicht Umsetzungshinweise zu DORA

Am 8. Juli 2024 hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) eine Aufsichtsmitteilung mit Hinweisen zur Umsetzung von DORA im IKT-Risikomanagement und IKT-Drittparteienrisikomanagement veröffentlicht. Bei DORA (Verordnung (EU) 2022/2554) handelt es sich um den sogenannten „Digital Resiliance Act“ der Europäischen Union, dessen Risikomanagementrahmenwerk vom 17. Januar 2024 an die meisten von der BaFin beaufsichtigten Unternehmen anwenden müssen. Die Aufsichtsmitteilung soll eine Hilfestellung für beaufsichtigte Unternehmen sein, um sie bei der Umsetzung der neuen Anforderungen an das IKT-Risikomanagement und das IKT-Drittparteienrisikomanagement zu unterstützen. Sie richten sich im Wesentlichen an Unternehmen, die unter die Banken- und Versicherungsaufsicht der BaFin fallen, sind jedoch in der Regel in vielen Fällen auch auf betroffene Kapitalverwaltungsgesellschaften sowie Zahlungs- und E-Geld-Institute übertragbar.

BaFin konsultiert Änderungen der Auslegungs- und Anwendungshinweise zum GwG

Am 9. Juli 2024 hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) einen Änderungsentwurf der Auslegungs- und Anwendungshinweise (AuA) zum Geldwäschegesetz (GwG) veröffentlicht und zur Konsultation gestellt. Die neue Fassung soll die bisherigen AuA aus dem Oktober 2021 ersetzen. 

Die Änderungsvorschläge antizipieren bereits Änderungen des GwG durch die sich noch im Gesetzgebungsverfahren befindlichen Entwürfe des Finanzmarktdigitalisierungsgesetzes und des Finanzkriminalitätsbekämpfungsgesetzes. Die vorgeschlagenen Hinweise enthalten eine Reihe von Klarstellungen und Details zu organisatorischen Maßnahmen. Für bestimmte Vertragsbeziehungen wird klargestellt, wann Kundensorgfaltspflichten anzuwenden sind. Klargestellt wird auch, dass die Erleichterungen des Anwendungserlasses zu § 154 Abgabenordnung nicht für die geldwäscherechtliche Prüfung gelten.

Die BaFin nimmt Eingaben zu dem Entwurf bis zum 9. August 2024 entgegen.

BaFin veröffentlicht 8. MaRisk Novelle

Die BaFin hat am 29. Mai 2024 die 8. Novelle ihrer Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk) von Banken veröffentlicht, mit der sie die Ende 2023 in Kraft getretenen Leitlinien der Europäischen Bankenaufsicht (EBA) über Zinsrisken im Anlagebuch und Kreditspreadrisiken aus Nichthandelbuchaktivitäten (Guidelines on interest rate risks for banking book (IRRBB) and credit spread risk arising from non-trading book activities (CSRBB)) in ihrer Aufsichtspraxis umsetzt. Im Rahmen der Novelle hat die BaFin neben einer noch stärkeren Heraushebung der Anforderungen an das Risikomanagement von Zinsänderungsrisiken in BT 2.3 (Marktpreisrisiken im Anlagebuch) auch einen neuen Abschnitt BTR5 (Kreditspreadrisiken im Anlagebuch) aufgenommen, in dem sie Maßstäbe festgelegt, nach denen sie beurteilt, wie Institute mit Kreditspreadrisiken im Anlagebuch umgehen.

BaFin veröffentlich FAQ zur Institutsvergütungsverordnung

Am 13. Juni 2024 hat die BaFin Antworten zu häufigen Fragen (FAQ) zur Institusvergütungsverordnung veröffentlicht, mit denen sie insbesondere die Leitlinien der Europäischen Bankenaufsicht (EBA) für eine solide Vergütungspolitik gemäß Richtlinie 2013/36/EU umsetzt, die beaufsichtigte Institute unmittelbar anwenden müssen. Aus den FAQ resultierende Erleichterungen gelten unverzüglich. Für eine eventuell nötige Umstellung von Vergütungssystemen wird hingegen eine Übergangsfrist bis zum 1. Januar 2025 gewährt.

BaFin veröffentlicht erstmals MaRisk für Zahlungs- und E-Geld-Institute

Die BaFin hat am 27. Mai 2024 ein neues Rundschreiben 07/2024 (BA) zu den Mindestanforderungen an das Risikomanagement von ZAG-Instituten (ZAG-MaRisk) veröffentlicht, das sich an alle nach dem Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) beaufsichtigten Institute richtet. Das Rundschreiben gibt insbesondere einen Rahmen für die Ausgestaltung einer ordnungsgemäßen Geschäftsorganisation von ZAG-Instituten vor und präzisiert Anforderungen an die sichere Entgegennahme von Geldbeträgen und an Auslagerungen (§ 26 ZAG).

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