Skip to Main Content

ArbeitsrechtKOMPAKT - Wissen, worauf es ankommt: Die richtige Taktik im Kündigungsschutzprozess

Datum: 13. April 2021

Die wesentlichen Punkte dieser Podcast-Folge sind:

  • Für den Arbeitgeber empfiehlt sich die Suche nach Arbeitsangeboten, die zur bisherigen Tätigkeit des Arbeitnehmers passen. Das sind solche Arbeitsplätze, die dem Arbeitnehmer nach Tätigkeit, Arbeitszeit, Arbeitsort und Vergütung zumutbar sind. Die Angebote sollten dem Arbeitnehmer in einer nachweisbaren Form zugeleitet werden.
  • Wenn eine künftige Tätigkeit des Arbeitnehmers für einen Wettbewerber hinnehmbar ist, sollte der Arbeitgeber zeitnah auf das vertragliche und ein etwaiges nachvertragliches Wettbewerbsverbot verzichten. Dieser Verzicht ist ebenfalls nachweisbar an den Arbeitnehmer zuzuleiten. Beim nachvertraglichen Wettbewerbsverbot muss der Verzicht schriftlich erfolgen.
  • Dem Arbeitnehmer sollte möglichst zeitnah ein qualifiziertes Arbeitszeugnis zur Verfügung gestellt werden (bei langer Kündigungsfrist ggf. zunächst als Zwischenzeugnis).
  • Die Behauptung, dass der Arbeitnehmer anderweitigen Verdienst erzielen könnte beziehungsweise hätte erzielen können, sollte durch den Arbeitgeber ausdrücklich geltend gemacht werden.
    • Die Geltendmachung kann beispielsweise im Rahmen des Kündigungsschutzprozesses oder eines etwaigen Prozesses über die ausstehenden Löhne erfolgen.
    • Dabei sind die dem Arbeitgeber bekannten Beschäftigungsmöglichkeiten vorzulegen. Ferner sollte dabei der Anspruch auf Auskunft gegenüber dem Arbeitnehmer über die von Agentur für Arbeit und des Jobcenters erhaltenen Jobangebote geltend gemacht werden (ggf. als Widerklage).
    • Wann genau die Geltendmachung erfolgen kann, wird dabei immer auch vom jeweiligen Streitstand abhängen.

Die Autoren beziehen sich auf die folgenden Entscheidungen:

  • BAG, Urteil vom 27.05.2020 – 5 AZR 387/19
  • BAG, Urteil vom 28.01.2010 – 2 AZR 1008/08
  • BAG, Urteil vom 16.05.2000 – 9 AZR 203/99

Diese Folge wurde am 28. März 2021 aufgenommen.

Return to top of page

Email Disclaimer

We welcome your email, but please understand that if you are not already a client of K&L Gates LLP, we cannot represent you until we confirm that doing so would not create a conflict of interest and is otherwise consistent with the policies of our firm. Accordingly, please do not include any confidential information until we verify that the firm is in a position to represent you and our engagement is confirmed in a letter. Prior to that time, there is no assurance that information you send us will be maintained as confidential. Thank you for your consideration.

Accept Cancel