ArbeitsrechtKOMPAKT - Wissen, worauf es ankommt: Die richtige Taktik im Kündigungsschutzprozess
Datum: 13. April 2021
Die wesentlichen Punkte dieser Podcast-Folge sind:
- Für den Arbeitgeber empfiehlt sich die Suche nach Arbeitsangeboten, die zur bisherigen Tätigkeit des Arbeitnehmers passen. Das sind solche Arbeitsplätze, die dem Arbeitnehmer nach Tätigkeit, Arbeitszeit, Arbeitsort und Vergütung zumutbar sind. Die Angebote sollten dem Arbeitnehmer in einer nachweisbaren Form zugeleitet werden.
- Wenn eine künftige Tätigkeit des Arbeitnehmers für einen Wettbewerber hinnehmbar ist, sollte der Arbeitgeber zeitnah auf das vertragliche und ein etwaiges nachvertragliches Wettbewerbsverbot verzichten. Dieser Verzicht ist ebenfalls nachweisbar an den Arbeitnehmer zuzuleiten. Beim nachvertraglichen Wettbewerbsverbot muss der Verzicht schriftlich erfolgen.
- Dem Arbeitnehmer sollte möglichst zeitnah ein qualifiziertes Arbeitszeugnis zur Verfügung gestellt werden (bei langer Kündigungsfrist ggf. zunächst als Zwischenzeugnis).
- Die Behauptung, dass der Arbeitnehmer anderweitigen Verdienst erzielen könnte beziehungsweise hätte erzielen können, sollte durch den Arbeitgeber ausdrücklich geltend gemacht werden.
- Die Geltendmachung kann beispielsweise im Rahmen des Kündigungsschutzprozesses oder eines etwaigen Prozesses über die ausstehenden Löhne erfolgen.
- Dabei sind die dem Arbeitgeber bekannten Beschäftigungsmöglichkeiten vorzulegen. Ferner sollte dabei der Anspruch auf Auskunft gegenüber dem Arbeitnehmer über die von Agentur für Arbeit und des Jobcenters erhaltenen Jobangebote geltend gemacht werden (ggf. als Widerklage).
- Wann genau die Geltendmachung erfolgen kann, wird dabei immer auch vom jeweiligen Streitstand abhängen.
Die Autoren beziehen sich auf die folgenden Entscheidungen:
- BAG, Urteil vom 27.05.2020 – 5 AZR 387/19
- BAG, Urteil vom 28.01.2010 – 2 AZR 1008/08
- BAG, Urteil vom 16.05.2000 – 9 AZR 203/99
Diese Folge wurde am 28. März 2021 aufgenommen.